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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pro-Clean (Alles Gute für Ihr Auto)
Allen zwischen "Pro-Clean" (im Folgenden Anbieter genannt)
und den Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen
Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im Folgenden AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen
Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche
wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche etc.
1.1.Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen
der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen
keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2.Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen
einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3.Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam
sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB
weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1.Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen
zu behandeln und werden als solche anerkannt.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden
und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Kunden
als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme
behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage
richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1.Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis um
vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher
von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2.Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung
eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale
in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber von
€ 20,00 in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§4 Reklamationen
4.1.Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen
mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft.
Reklamationen können ausschliesslich nur nach erbrachter Arbeit
geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche
Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2.Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich
im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3.Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug
durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen
unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig
ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1.Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können
nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner
Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden
kann.
5.2.Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden
und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag,
Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc.,
können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter
und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3.Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder
Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt
werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen.
Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
hierüber informiert werden.
5.4.Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor
der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden
waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte
Felgen, Antennen, Aussenspiegel, loses und schadhaftes Interieur
oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrössert
wurden wird nicht übernommen.
5.5.Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen
mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen
übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung
zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.6.Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi,
etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden, da sonst gegen
diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.
§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
6.1.Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung
oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
6.2.Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren,
wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
6.3.Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle
möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung
schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§7 Preise / Pauschalpreise
7.1.Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom
Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern
Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen
mit normalem Verschmutzungsgrad.
7.2.Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite
des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der
Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen
abweichen.
7.3.Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien,
etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann
ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von
Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere
Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt
werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis
zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei
telefonisch erteilt werden.
7.4.Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung
werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular
festgehalten bzw. vermerkt.
§8 Autowaschanlage
8.1.Der Auftrageber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung
wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen
der Waschanlage geltend zu machen. Dieser erlischt mit verlassen
des Firmengeländes.
8.2.Der Auftraggeber ist Verpflichtet, das Personal rechtzeitig
auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung
des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
8.3.Der Anbieter haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz, soweit
diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt hätte vermeiden können.
8.4.Bei Eintritt eines Schadens durch die Waschanlage haftet der
Anbieter für den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch auf daraus entstandene Folgeschäden.
8.5.Eine Haftung für die Beschädigung der aussen an der
Karosserie angebrachten Fahrzeugteile wie z.B. Zierleisten, Spiegel,
Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und
Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen. Bei nachweislich grob
fahrlässigem Verschulden kann der Anbieter haftbar gemacht
werden.
8.6.Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die
durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrt- und Benutzungsanweisungen
verursacht wurden. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung, wenn der
Auftraggeber nicht die Anweisungen des Anbieters oder seines Personales
folge leistet. Der Anbieter haftet bei grober Verschuldung.
8.7.Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können
nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen
des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person
mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
8.8.Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen
die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine
Haftung übernommen.
8.9.Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über
die Reifenkontur hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt
sind, wird keine Haftung übernommen.
§9 Fahrzeugüberführung
9.1Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung
und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis
für die Überführung richtet sich nach der Entfernung
und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw.
ihm mitgeteilt.
9.2.Die Abholung erfolg ausschliesslich nur von den Mitarbeitern
des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen.
Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden
Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug
sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe §6. Gleichzeitig
dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber.
Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3.Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung
über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert.
Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
§10 Sonstiges
10.1.Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen
Verträge gilt deutsches Recht.
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